Wer einen der Öffentlichkeit zugänglichen Ort betreibt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Versicherung gegen objektive Haftpflicht abzuschließen. Diese Versicherung schützt die Besucher von Restaurants, Veranstaltungsorten, Kulturzentren usw., wenn sie während ihres Aufenthalts Opfer von Schäden werden, die durch Feuer oder Explosion verursacht wurden.
Schutz bei Feuer und Explosion
Besucher, Kunden oder Anwohner können im Falle eines Brandes oder einer Explosion an einem öffentlich zugänglichen Ort Schadenersatzansprüche geltend machen. Der Geschädigte muss in jedem Fall entschädigt werden, auch ohne Beweislast. Eine Versicherung gegen objektive Haftpflicht bedeutet daher für Sie als Betreiber ruhig schlafen zu können. Sie können die geltenden Kriterien und Formalitäten beim technischen Dienst Ihrer Gemeinde erfragen. Wenn Sie die Versicherung bei uns abschließen, sorgen wir für die entsprechende Bescheinigung. Kontaktieren Sie uns!
Was wird abgedeckt?
Schäden Dritter im Falle eines Brandes oder einer Explosion:
© D’hondt Insurance | Versicherungsmakler | T: +32 50 46 10 46 | info@dhondt-insurance.com | RPR: Gent, afdeling Brugge | FSMA: 0451 836 292
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