> Haftpflichtversicherung Busse

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist für alle Busse vorgeschrieben. Diese umfasst auch die vorgeschriebene objektive Haftung für die gewerbliche Personenbeförderung. Alle Schäden, die Dritten im Bus oder durch den Bus entstehen, werden auf diese Weise abgedeckt. Aufgrund des hohen Risikos ist dies keine offensichtliche Versicherung, aber auch hierbei sind wir gerne Ihr Versicherungspartner.

Vorgeschriebene objektive Haftung

 

 

Die in Belgien vorgeschriebene Haftpflicht für Busse ist mit ihrer verschuldensunabhängigen Haftung für die gewerbliche Personenbeförderung eher fremd. Das bedeutet, dass keine Ursache nachgewiesen werden muss, damit die Versicherung im Schadensfall eingreifen kann. Jeder Dritte, der einen Schaden erleidet, ob Passagier oder nicht, kann sich daher auf diese Versicherung verlassen. Im Falle eines Personenschadens können die Schadenssummen sehr hoch sein. Daher bieten nur wenige Versicherungsunternehmen diese Versicherung an, aber wir erstellen Ihnen gerne einen individuell angepasstes Versicherungsangebot. Damit Ihre Fahrer beruhigt fahren können, Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Was wird abgedeckt?

Schäden Dritter (Passanten und Passagiere):

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Persönliche Kleidung und Gepäck
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