> KFZ-HAFTPFLICHT

Von Blechschäden bis hin zu Personenschäden – eine gute Kfz-Versicherung hilft bei allen Schäden gegenüber Dritten. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Belgien gesetzlich vorgeschrieben, allerdings können Sie Ihre Fahrzeuge durch eine zusätzliche Deckung besser schützen.

Eine umfassende Kfz-Versicherung

 

 

Wenn wider Erwarten ein Unfall auf öffentlicher Straße geschieht, deckt die Versicherung des Unfallverursachers Personen- und Sachschäden des Opfers. Diese Versicherung ist für Pkw, leichte Lastwagen, Motorräder und Mopeds gesetzlich vorgeschrieben. Möchten Sie einen Firmenwagen oder einen ganzen Fuhrpark versichern? Kontaktieren Sie uns. Gerne arbeiten wir für Sie eine maßgeschneiderte Versicherungsprämie mit verschiedenen möglichen Rabatten aus. Denken Sie zum Beispiel an Schadensfreiheit in der Vergangenheit oder die Größe der Flotte.

Was wird abgedeckt?

Schäden gegenüber Dritten und Insassen:

  • Personenschäden: unbegrenzte Deckung in Belgien
  • Sachschäden: bis zu 100 Millionen EUR pro Schadensfall
  • Persönliche Kleidung und Gepäck von Passagieren

Mögliche Erweiterungen:

  • Hilfe nach einem Unfall
  • Fahrerschutz, der auch einen Personenschaden des Fahrers umfasst, wenn ihn ein Verschulden trifft.
  • Eine sogenannte Schwesterfahrzeugsklausel ist interessant für Fahrzeuge, die nicht Vollkasko versichert sind. Im Falle eines gegenseitigen Sachschadens unter eigenen Fahrzeugen werden diese als Dritte betrachtet.
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