Von Blechschäden bis hin zu Personenschäden – eine gute Kfz-Versicherung hilft bei allen Schäden gegenüber Dritten. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Belgien gesetzlich vorgeschrieben, allerdings können Sie Ihre Fahrzeuge durch eine zusätzliche Deckung besser schützen.
Wenn wider Erwarten ein Unfall auf öffentlicher Straße geschieht, deckt die Versicherung des Unfallverursachers Personen- und Sachschäden des Opfers. Diese Versicherung ist für Pkw, leichte Lastwagen, Motorräder und Mopeds gesetzlich vorgeschrieben. Möchten Sie einen Firmenwagen oder einen ganzen Fuhrpark versichern? Kontaktieren Sie uns. Gerne arbeiten wir für Sie eine maßgeschneiderte Versicherungsprämie mit verschiedenen möglichen Rabatten aus. Denken Sie zum Beispiel an Schadensfreiheit in der Vergangenheit oder die Größe der Flotte.
Was wird abgedeckt?
Schäden gegenüber Dritten und Insassen:
Mögliche Erweiterungen:
© D’hondt Insurance | Versicherungsmakler | T: +32 50 46 10 46 | info@dhondt-insurance.com | RPR: Gent, afdeling Brugge | FSMA: 0451 836 292
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